Allgemeine Geschäftsbedingungen
Produktion, Zusammenarbeit, Lieferumfang, Nutzungsrechte und Archivierung.
Star Promotion Studios · Inhaber Denny SchönemannTrebitz 14b · 06420 Könnern · Deutschland
info@starpromotion.net · 034691 52797
1. Geltung und individuelle Vereinbarungen
Diese Bedingungen gelten für Produktions- und Kreativaufträge von Star Promotion Studios, Inhaber Denny Schönemann, soweit sie wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen werden. Dazu zählen insbesondere Video-, Film-, Foto-, Ton-, Grafik- und Webprojekte. Ein Angebot oder eine Projektvereinbarung bestimmt den konkreten Leistungsumfang.
Individuell getroffene Vereinbarungen haben Vorrang. Zur Nachvollziehbarkeit sollen Leistungsänderungen und besondere Zusagen dokumentiert werden, beispielsweise per E-Mail. Der gesetzliche Vorrang wirksamer Individualabreden wird dadurch nicht von einer bestimmten Form abhängig gemacht.
Überarbeitungen dieser Bedingungen ändern bestehende Aufträge nicht automatisch. Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt. Eine Tätigkeit als Künstler allein bedeutet nicht, dass ein Auftrag zwingend ein Unternehmergeschäft ist.
2. Lieferumfang – keine Herausgabe von Rohmaterial
Vertraglich geliefert werden ausschließlich die im Angebot bezeichneten, fertig bearbeiteten Endfassungen und vereinbarten Ausgabeformate. Unbearbeitete Bild-, Video- und Tonaufnahmen, nicht ausgewählte Aufnahmen, offene Schnitt- und Projektdateien, editierbare interne Gestaltungsdateien und Zwischenstände gehören nicht zum Lieferumfang. Ihre zusätzliche Herausgabe wird grundsätzlich nicht angeboten. Das gilt unabhängig von der Art und dem Umfang des Produktionsprojekts.
Davon nicht erfasst sind Dateien, die ausdrücklich selbst als Endergebnis beauftragt wurden, sowie kundeneigene Unterlagen, für die eine Rückgabe vereinbart oder gesetzlich geschuldet ist. Individuelle abweichende Vereinbarungen und zwingende gesetzliche Ansprüche, insbesondere auf Auskunft oder eine Kopie personenbezogener Daten, bleiben unberührt. Ein solcher Anspruch bedeutet nicht automatisch die Herausgabe des gesamten Schnittprojekts.
3. Projektablauf, Fertigstellung und Mitwirkung
Der Auftrag wird nach dem vereinbarten Produktions- und Fertigstellungsplan durchgeführt. Aufnahmeprojekte sollen spätestens innerhalb von 24 Monaten nach dem letzten Aufnahmetag abgeschlossen sein, soweit kein anderer Ablauf vereinbart wurde. Diese Obergrenze ersetzt keine früher vereinbarten Fertigstellungstermine und verschafft Star Promotion keine zusätzliche Leistungsfrist.
Der Kunde stellt erforderliche Musikfassungen, Texte, Informationen, Freigaben, Ansprechpartner und Terminentscheidungen rechtzeitig bereit. Fehlt eine notwendige Mitwirkung, wird konkret benannt, was noch benötigt wird. Bei einer vom Kunden verursachten Verzögerung werden die Auswirkungen auf den Zeitplan mitgeteilt; Star Promotion erhält keine unbegrenzte freie Terminverschiebung.
Bleibt eine notwendige Mitwirkung aus, kann nach den gesetzlichen Voraussetzungen eine angemessene Nachfrist mit Hinweis auf eine mögliche Vertragsbeendigung gesetzt werden. Der bloße Ablauf von zwei Jahren beendet den Vertrag nicht automatisch und lässt bereits gezahlte Beträge nicht pauschal verfallen. Verzögerungen, die Star Promotion zu vertreten hat, werden nicht dem Kunden angelastet.
4. Zwei Jahre Aufbewahrung und anschließende Löschung
Der reguläre Archivzeitraum für Rohaufnahmen und dazugehörige interne Produktionsdateien beträgt 24 Monate ab dem letzten Aufnahmetag des jeweiligen Projekts. Bei Projekten ohne eigene Aufnahmen beginnt der Archivzeitraum mit der Bereitstellung des vereinbarten Endergebnisses beziehungsweise mit der wirksamen endgültigen Beendigung des Auftrags. Der für das konkrete Projekt maßgebliche Beginn und das vorgesehene Löschdatum werden in der Projektvereinbarung festgehalten.
Eine Speicherung erfolgt nur auf einer tragfähigen Rechtsgrundlage und in dem Umfang, in dem sie für die vereinbarten Produktions- und Archivzwecke erforderlich und zulässig ist. Zwingende frühere Löschansprüche bleiben bestehen. Nach Ablauf des regulären Zeitraums werden die betroffenen Daten ohne vereinbarte Verlängerung nach dem betrieblichen Löschkonzept unwiderruflich gelöscht.
Eine Löschung unterbleibt jedoch insoweit, als bestimmte Daten noch zur Erfüllung fortbestehender Vertragspflichten, zur notwendigen Bearbeitung von Mängelansprüchen, aufgrund einer gesetzlichen Aufbewahrungspflicht oder zur erforderlichen Geltendmachung beziehungsweise Verteidigung konkreter Rechtsansprüche benötigt werden. Eine solche Ausnahme betrifft nur die erforderlichen Daten und die erforderliche Dauer; sie ist keine unbegrenzte Archivierung sämtlicher Rohaufnahmen.
Vor einer regulär vorgesehenen Löschung wird der Kunde grundsätzlich mindestens 30 Tage vorher in Textform über das konkrete Datum und eine mögliche vereinbarte Archivverlängerung informiert. Bei einem noch nicht abgeschlossenen Auftrag sind dessen Fortführung oder wirksame Beendigung zunächst zu klären. Daten werden nicht allein deshalb gelöscht, weil eine Rechnung offen ist.
Diese Archivregel betrifft Produktionsmaterial, nicht pauschal laufende Hosting-Daten, Kundenregistrierungen oder gesetzlich aufzubewahrende Geschäftsunterlagen. Nach ordnungsgemäßer Auslieferung sichert der Kunde seine erhaltenen Endfassungen selbst. Die gesetzlichen Pflichten und die Haftung von Star Promotion bleiben davon unberührt.
5. Gesonderte, kostenpflichtige Archivverlängerung
Eine längere Aufbewahrung kann vor dem angekündigten Löschdatum gesondert vereinbart werden. Dafür müssen Umfang, Datenbestand, Dauer, Vergütung, Zahlungsweise und gegebenenfalls Abrufleistungen ausdrücklich festgelegt werden. Die Vereinbarung wird zur Dokumentation in Textform festgehalten. Ohne ausdrücklichen Auftrag entsteht keine kostenpflichtige Archivverlängerung.
Eine Verlängerung begründet keine zusätzlichen Rechte auf Herausgabe interner Roh- oder Projektdateien und ersetzt keinen gesonderten Auftrag für weitere Bearbeitungen. Gesetzliche Ansprüche und individuelle Vereinbarungen bleiben unberührt. Eine nach der Löschung beauftragte Verlängerung kann bereits gelöschte Dateien nicht wiederherstellen.
6. Vergütung, Fälligkeit und Zahlungsverzug
Vergütung, Leistungsabschnitte, gegebenenfalls Anzahlungen und Zahlungstermine ergeben sich aus dem Angebot oder der Projektvereinbarung. Zahlungen werden nur entsprechend einer wirksamen Vereinbarung und den gesetzlichen Fälligkeitsregeln verlangt. Berechtigte Gegenrechte, insbesondere wegen nicht vertragsgemäßer Leistung oder bestehender Mängel, bleiben erhalten.
Bei Zahlungsverzug mit einer fälligen, berechtigten Forderung kann Star Promotion weitere Leistungen oder die Auslieferung im gesetzlich zulässigen Umfang vorübergehend zurückhalten. Die Maßnahme muss verhältnismäßig sein und setzt voraus, dass keine entgegenstehende Vorleistungspflicht besteht. Vor einer Vertragsbeendigung wird grundsätzlich eine angemessene Zahlungs- beziehungsweise Abhilfefrist gesetzt, soweit diese nicht ausnahmsweise gesetzlich entbehrlich ist.
Zusätzliche Verzugszinsen und erforderliche Verzugsschäden richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Es wird keine pauschale Strafgebühr für Nichtzahlung eingeführt.
7. Vertragsbeendigung, bereits erbrachte Arbeit und Anzahlungen
Ein nicht fortgeführtes oder nicht bezahltes Projekt wird nicht allein durch Zeitablauf automatisch storniert. Eine Kündigung, ein Rücktritt oder eine sonstige Vertragsbeendigung setzt die jeweils einschlägigen vertraglichen und gesetzlichen Voraussetzungen voraus.
Nach einer wirksamen Beendigung werden die bestehenden Ansprüche nachvollziehbar abgerechnet. Je nach Beendigungsgrund können insbesondere bereits erbrachte Leistungen, berechtigte Aufwendungen und gegebenenfalls gesetzlich durchsetzbare weitere Ansprüche zu berücksichtigen sein. Ersparte Aufwendungen und andere gesetzlich anzurechnende Positionen werden berücksichtigt.
Bereits geleistete Zahlungen werden auf diese berechtigten Ansprüche angerechnet. Ein darüber hinausgehendes Guthaben wird erstattet. Anzahlungen verfallen nicht pauschal; umgekehrt führt ein Projektabbruch nicht dazu, dass tatsächlich vergütungspflichtig erbrachte Arbeit automatisch kostenlos wird. Rechte aus einem wirksamen Widerruf und gesetzliche Rückabwicklungsansprüche bleiben erhalten.
8. Änderungen, Korrekturen, Freigabe und Abnahme
Anzahl und Umfang enthaltener kreativer Änderungsrunden werden im Angebot festgelegt. Der Kunde bündelt Rückmeldungen möglichst nachvollziehbar. Neue Konzepte, zusätzliche Formate oder nach einer Freigabe gewünschte inhaltliche Neuausrichtungen können zusätzliche Leistungen sein. Star Promotion weist vor ihrer Beauftragung auf die Kosten hin.
Die gesetzlich geschuldete Beseitigung von Mängeln ist keine kostenpflichtige kreative Änderungsrunde. Für die Abnahme gelten die gesetzlichen Voraussetzungen. Schweigen oder die bloße Nichtbeantwortung einer E-Mail gilt nicht unabhängig von diesen Voraussetzungen als vorbehaltlose Abnahme. Bei Verbrauchern sind insbesondere die erforderlichen gesonderten Hinweise zu beachten.
Der Kunde prüft die ihm vorgelegten, von ihm zu verantwortenden Inhalte wie Namen, Schreibweisen und Sachangaben vor der Veröffentlichung. Star Promotion bleibt für die eigenen vertraglichen Leistungen verantwortlich.
9. Drehtermine, Verschiebungen und Produktionsausfälle
Verbindliche Dreh- und Liefertermine werden vereinbart. Ein Verschiebungswunsch ist so früh wie möglich mitzuteilen. Tatsächlich entstehende zusätzliche Kosten, etwa für bereits verbindlich gebuchte externe Dienstleister oder Locations, werden nur nach einer dafür bestehenden vertraglichen oder gesetzlichen Grundlage berechnet und nachvollziehbar belegt. Es gibt keinen automatischen Einbehalt sämtlicher Zahlungen als Stornostrafe.
Bei nicht beherrschbaren Produktionshindernissen, beispielsweise gefährlichen Wetterbedingungen oder einem nicht von Star Promotion zu vertretenden Ausfall einer Location, wird der Kunde unverzüglich informiert und das weitere Vorgehen abgestimmt. Gesetzliche Lösungs- und Erstattungsrechte werden nicht ausgeschlossen. Für eigene schuldhafte Pflichtverletzungen bleibt Star Promotion verantwortlich.
10. Vom Kunden bereitgestellte Inhalte und Rechte
Der Kunde darf nur Inhalte bereitstellen und Nutzungen beauftragen, für die er die erforderlichen Rechte besitzt oder wirksam beschaffen kann. Das betrifft insbesondere Musik, Texte, Logos, Bilder, Marken und die erforderlichen Freigaben beteiligter Personen. Bekannte Nutzungsbeschränkungen sind vor Produktionsbeginn mitzuteilen. Die Zuständigkeit für gegebenenfalls erforderliche Lizenzen und Gebühren wird im Angebot festgelegt.
Beide Seiten tragen die Verantwortung für ihren jeweiligen Leistungs- und Einflussbereich. Eine Haftung des Kunden für Rechtsverletzungen setzt die dafür geltenden gesetzlichen Voraussetzungen voraus; es wird keine verschuldensunabhängige, unbegrenzte Freistellung vereinbart.
Die Erstellung oder Nutzung von KI-Stimmen, digitalen Doppelgängern oder erkennbaren Nachbildungen realer Personen wird nicht pauschal durch diese Bedingungen erlaubt. Der konkrete Einsatz und die dafür erforderlichen Rechte beziehungsweise Erklärungen werden gesondert geklärt.
11. Nutzungsrechte an den fertiggestellten Ergebnissen
Der Kunde erhält die für den vereinbarten Zweck vorgesehenen Nutzungsrechte an den ausgelieferten Endfassungen. Nutzungsarten, Medien, Dauer, Gebiet und gegebenenfalls Exklusivität sowie Rechte an Drittmaterial werden im Angebot eindeutig beschrieben. Eine Übertragung sämtlicher Urheberrechte wird damit nicht zugesagt.
Der Zeitpunkt der Rechteeinräumung, insbesondere eine an die vollständige Zahlung geknüpfte Freigabe, wird wirksam im jeweiligen Auftrag vereinbart. Bis zur vereinbarten Veröffentlichung dienen wasserzeichenbehaftete oder ausdrücklich als Korrekturstand gekennzeichnete Vorschauen nur der Abstimmung. Zwingende gesetzliche und individuell vereinbarte Rechte bleiben bestehen.
12. Werbeerfolg und zugesagte Veröffentlichungen
Bestimmte Verkaufszahlen, Chartplatzierungen, neue Follower, Plattformreichweiten oder Kundenanfragen werden nur geschuldet, wenn ein solcher Erfolg ausdrücklich vereinbart wurde. Änderungen unabhängiger Plattformen liegen nicht vollständig im Einflussbereich von Star Promotion; hierdurch entfallen aber nicht automatisch eigene vereinbarte Leistungen.
Ausdrücklich zugesagte Veröffentlichungen, Platzierungen oder TV-Ausstrahlungen bleiben vertraglich geschuldet. Diese Bedingungen setzen konkrete Leistungszusagen aus einem Angebot, insbesondere einer Kampagne oder einem Produktionspaket, nicht außer Kraft.
13. Mängelrechte und Haftung
Die gesetzlichen Mängelrechte bleiben bestehen. Eine Archivfrist verkürzt diese Rechte nicht und macht eine geschuldete Nacherfüllung nicht von einer zusätzlich gekauften Archivverlängerung abhängig.
Star Promotion haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für schuldhafte Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit. Zwingende gesetzliche Haftung, eine übernommene Garantie und arglistiges Verhalten werden nicht eingeschränkt.
Bei sonstiger leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den vorhersehbaren, für den Vertrag typischen Schaden begrenzt. Wesentlich sind solche Pflichten, deren Erfüllung den vereinbarten Auftrag erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die vorstehenden Ausnahmen und zwingenden gesetzlichen Haftungsregeln gehen vor. Ein pauschaler Haftungsausschluss für den Verlust gespeicherter Daten wird nicht vereinbart.
14. Verbraucherinformationen und Widerruf
Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, wird der Kunde hierüber rechtzeitig gesondert informiert und erhält die erforderlichen Unterlagen. Eine individuelle Produktion bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche Widerrufsrechte ausgeschlossen sind.
Soll eine Leistung auf Wunsch eines Verbrauchers bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, werden die nach dem jeweiligen Vertragstyp erforderlichen ausdrücklichen Erklärungen und Informationen gesondert eingeholt. Das bloße Akzeptieren dieser Bedingungen ersetzt diesen Vorgang nicht.
Dieser Abschnitt ersetzt nicht die gesonderte Widerrufsbelehrung. Bestehende gesetzliche Widerrufsrechte bleiben unberührt.
15. Vertraulichkeit, Datenschutz und Eigenwerbung
Nicht öffentliche Projektinformationen werden vertraulich behandelt. Erforderliche Mitarbeiter und Dienstleister werden nur im zulässigen Umfang einbezogen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den geltenden Datenschutzregeln; erforderliche zusätzliche Datenschutzvereinbarungen werden gesondert geschlossen.
Die Beauftragung einer Produktion ist keine pauschale Einwilligung in jede Eigenwerbung oder jede spätere KI-Nutzung. Eine Veröffentlichung von Kundenprojekten als Referenz sowie die dafür erforderlichen Bild-, Persönlichkeits- und Nutzungsrechte werden gesondert abgestimmt oder müssen auf einer anderen tragfähigen Rechtsgrundlage beruhen. Gesetzliche Rechte betroffener Personen bleiben erhalten.